Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/107070 
Year of Publication: 
2015
Series/Report no.: 
IBES Diskussionsbeitrag No. 207
Publisher: 
Universität Duisburg-Essen, Institut für Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft (IBES), Essen
Abstract: 
[Hintergrund und Ziele] Versicherte der GKV müssen bei der Inanspruchnahme zahlreicher Leistungen Zuzahlungen leisten, wodurch insoweit die Krankenkassen finanziell entlastet werden. Jedoch sehen die Vorschriften des SGB V sogenannte "Härtefall"-Regelungen für einkommensschwache Versicherte vor. Soweit Versicherte, nachdem die geleisteten Zuzahlungen 1% oder 2% des Einkommens erreicht haben, von den Zuzahlungen als "Härtefälle" nach § 62 SGB V befreit sind, oder beim Zahnersatz eine höhere Kassenleistung in Form eines doppelten Festzuschusses (§ 55 SGB V) erhalten, entstehen ihrer Krankenkasse Mehrkosten. Da die versichertenbezogenen Einkommen zwischen den Krankenkassen auch knapp 20 Jahre nach Einführung der Kassenwahlfreiheit immer noch sehr ungleich verteilt sind, besteht die Vermutung, dass sehr unterschiedliche Belastungen der Krankenkassen aus den "Härtefallregelungen" resultieren. Das Kriterium "Härtefall" ist im RSA nicht berücksichtigt, so dass hier eine potenzielle Quelle für Verzerrungen im Kassenwettbewerb liegt. Dieser Fragestellung und möglichen Lösungsansätzen geht die vorliegende Studie nach.
Document Type: 
Working Paper

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