Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/104932 
Year of Publication: 
1994
Series/Report no.: 
Tübinger Diskussionsbeiträge No. 38
Publisher: 
Eberhard Karls Universität Tübingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Tübingen
Abstract: 
Die Entscheidung über die Privatisierung der Unternehmen der Deutschen Bundespost ist mit der Verabschiedung der sogenannten Postreform II durch den Bundesrat gefallen. 1996 wird die Deutsche Bundespost Telekom als erstes der drei Postunternehmen an die Börse gehen. Für die Telekom, deren Vorstand eine Privatisierung gefordert hat, um mehr unternehmerischen Freiraum zu erhalten, stellt diese Entscheidung einen wichtigen Etappensieg dar. Für die Liberalisierung der Telekommunikation bedeutet die Privatierung dagegen keinen Fortschritt. Wie schon bei der Poststrukturreform von 1989 (Postreform I) wurde darauf verzichtet, im dynamischen Telekommunikationssektor Grundlagen für wirksamen Wettbewerb zu schaffen. Die Notwendigkeit weiterer Reformen ist angesichts technologischer Möglichkeiten und internationaler Wettbewerbsentwicklungen bereits heute absehbar. Neben der Öffnung des Telefondienstmonopols, die laut EU-Beschluß für 1998 vorgesehen ist, sollte bald auch das Netzmonopol der Telekom aufgehoben werden.
Document Type: 
Working Paper

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