Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/104825 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
1994
Schriftenreihe/Nr.: 
Tübinger Diskussionsbeiträge No. 32
Verlag: 
Eberhard Karls Universität Tübingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Tübingen
Zusammenfassung: 
Die Überlegung, daß eine imparitätische Einzelbewertung betrieblicher Sicherungsgeschäfte mit dem Vorsichtsprinzip als eigentlichem Zweck der imparitätischen Einzelbewertung nicht begründet werden kann, führt zu dem Problem, objektivierbare Kriterien für die zunächst einmal nur subjektiv erfahrbare Risikobegrenzungsabsicht zu finden, die ein Abrücken vom Einzelbewertungsgrundsatz ermöglichen, ohne die Nachvollziehbarkeit der Bewertung zu gefährden. Dieser Herausforderung wird hier mit einem Effizienzkalkül begegnet, der den Umfang, in dem bestimmte Geschäfte durch das Streben nach Risikobegrenzung erklärt werden können, theoretisch exakt zu identifizieren in der Lage ist. Mit Hilfe von Vergangenheitsdaten lassen sich daran anknüpfend verhältnismäßig einfach objektivierbare Anhaltspunkte für den Umkehrschluß von der Art und dem tatsächlich getätigten Umfang bestimmter Geschäfte auf die Intention, mit der sie abgeschlossen wurden, ableiten.
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
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Größe
1.06 MB





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