Abstract:
[Vorwort] Durch die zunehmende Globalisierung werden Geschäftsbeziehungen und Vertragsgestaltungen im internationalen Kontext immer umfangreicher und komplizierter, so dass Rechtsansprüche i. d. R. schwerer durchsetzbar sind. Zwar existiert mit dem UN-Kaufrecht ein internationales Rechtsabkommen, dieses regelt jedoch nur zentrale Aspekte in Bezug auf Warenkaufverträge. Rechtsstreitigkeiten, die sich z. B. aus komplexen langfristigen Vertragskonstellationen wie Joint Ventures ergeben, sind hingegen dadurch nicht abgedeckt. Aus dieser Konsequenz ergibt sich, dass einerseits staatliche Gerichtsverfahren allein nicht mehr ausreichen und sich Vertragspartner in internationalen Geschäftsbeziehungen vermehrt dazu entschließen, Schiedsklauseln in ihren Verträgen zu vereinbaren. Andererseits zeigt sich, dass rechtliche Konflikte aus Sicht von Anwälten zunehmend nur mit Hilfe einer Vielzahl fachfremder Kompetenzen gelöst werden können, um zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. Vor diesem Hintergrund überprüft der Autor im vorliegenden Beitrag die allgemein vorherrschende These, die staatliche Gerichtsbarkeit würde im internationalen Kontext zunehmend durch private Governance-Mechanismen abgelöst. Dabei stützt er seine Argumentation auf Studien und veröffentlichte Fallzahlen hinsichtlich staatlicher Gerichte sowie internationaler Schiedsgerichte, um Kriterien bzw. Rahmenbedingungen für die Wahl des jeweiligen Verfahrens zu ergründen. Auf Basis einer eigenen empirischen Untersuchung, bei der sogenannte Claim Management-Streitfälle aus der Exportversicherungsbranche nach zuvor festgesetzten Kriterien betrachtet wurden, verleiht der Autor einen Einblick in mögliche Kooperationslösungen. Diese Analyse leistet insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen einen wertvollen Beitrag, um Möglichkeiten zur Risikosteuerung von Forderungsausfällen in internationalen Geschäftsbeziehungen aufzuzeigen.