Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/70765 
Authors: 
Year of Publication: 
2013
Series/Report no.: 
Working Paper No. 115
Publisher: 
Universität Leipzig, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Leipzig
Abstract: 
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14.2.2012 die Besoldung in der Besoldungsgruppe W2 in Hessen als 'evident unzureichend' verworfen. Im Hinblick auf die gesetzte Frist wurden zwischenzeitlich in Hessen und Bayern Neuregelungen der Professorenbesoldung zum 1. Januar 2013 wirksam; der Bund sowie die Mehrheit der übrigen Länder haben entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Dabei wird durchgängig eine Anhebung der Grundgehaltssätze bei einer gleichzeitigen (Teil-) Konsumtion der bisher bezogenen Leistungszulagen vorgesehen. Art und Umfang dieser Verrechnungsregelungen sind jedoch höchst unterschiedlich ausgestaltet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen Konsumtionsregeln und ihre Auswirkungen. Dabei treten vor allem Friktionen mit dem Leistungsprinzip und gleichheitsrechtlichen Anforderungen an die Besoldung zutage, die neue verfassungsrechtliche Zweifel wecken.
Document Type: 
Working Paper

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