Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/55534 
Year of Publication: 
2012
Series/Report no.: 
arqus Discussion Paper No. 125
Publisher: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Abstract: 
In der rechtspolitischen Diskussion um eine Regulierung von Managementvergütungen wird von mehreren Parteien gefordert, den Betriebsausgabenabzug für Vorstandsgehälter einzuschränken, um die als überhöht angesehenen Vergütungen zu begrenzen und die Subvention durch die Steuerzahler zu reduzieren. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der jeweiligen Parteivorschläge wären von einer solchen Regelung in den Jahren 2007-2010 Vergütungsvolumina von mindestens 200 bis 800 Mio. EUR allein für die aktiven Vorstände der 30 DAX- und 50 MDAX-Unternehmen betroffen gewesen. Im Rahmen eines linearen Agency-Modells kann gezeigt werden, dass eine Abzugsbeschränkung für Managergehälter unabhängig von der Funktionsfähigkeit unternehmensinterner Kontrollstrukturen zwar geeignet ist, eine Reduzierung von Managergehältern zu bewirken. Allerdings muss eine Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs kein höheres Steueraufkommen zur Folge haben, sondern kann auch zu Aufkommensverlusten führen. Die Vertragsparteien wählen infolge der steuerlichen Verzerrung einen ineffizienten Entlohnungsvertrag, dessen negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf Unternehmensebene teilweise nicht kompensiert werden können.
Subjects: 
Betriebsausgabenabzug
Managergehälter
Steuerrechtliche Regulierung
Vorstandsvergütung
JEL: 
H24
H25
M12
Document Type: 
Working Paper

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