Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/27039 
Erscheinungsjahr: 
2006
Schriftenreihe/Nr.: 
arqus Discussion Paper No. 15
Verlag: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Zusammenfassung: 
Eine allokativ effiziente rechtsform- und finanzierungsneutrale Besteuerung ist nicht praktikabel, wenn Kapitaleinkommen progressiv belastet werden sollen. In diesem Fall müßte die Körperschaftsteuer um Wege einer Teilhabersteuer vollständig in die Einkommensteuer integriert werden. Finanzierungs- und Rechtsformneutralität sind nur durch eine Schedulensteuer erreichbar, wenn sämtliche Kapitaleinkommen proportional besteuert werden. Im internationalen Kontext erfordert Rechtsform- und Finanzierungsneutralität identische Steuersysteme in den einzelnen Staaten und ist daher nicht umsetzbar. Das deutsche Steuerrecht wirkt trotz gegenteiliger Behauptungen im Hinblick auf die unternehmerische Durchschnittssteuerbelastung weitgehend rechtsformneutral. Finanzierungsneutralität herrscht dagegen nur annähernd bei Personengesellschaften, nicht jedoch bei Kapitalgesellschaften.
Schlagwörter: 
Rechtsformneutralität
Finanzierungsneutralität
Kapitalkostenneutralität
Kapitalimportneutralität
Kapitalexportneutralität
synthetische Einkommensteuer
Schedulensteuer
Teilhabersteuer
Dokumentart: 
Working Paper

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