Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/26868 
Erscheinungsjahr: 
2005
Schriftenreihe/Nr.: 
Preprints of the Max Planck Institute for Research on Collective Goods No. 2005,10
Verlag: 
Max Planck Institute for Research on Collective Goods, Bonn
Zusammenfassung: 
2001 wurde das über 40 Jahre alte Bundesseuchengesetz modernisiert und reformiert. Sein Nachfolger, das Bundesinfektionsschutzgesetz (BInfSchG), setzt auf die freiverantwortliche Entscheidung aufgrund besserer Informationssammlung, Informationsaufbereitung und Informationsvermittlung. Gerade im Bereich der Epidemieprävention durch Impfungen soll die Bereitstellung von Informationen eine wichtige Rolle spielen und somit eine informierte Entscheidung unter Abwägung des vorhandenen Wissens ermöglichen. Allerdings wird sowohl allgemein von der Rationaltheorie als auch konkret in der Ausgestaltung des BInfSchG vom Gesetzgeber vernachlässigt, dass die Art und Weise der Darstellung von Informationen maßgebliche Auswirkungen auf ihr Verständnis hat und dies mindestens so prägend wie die Informationssammlung Einfluss auf die Entscheidung haben kann. Gerade statistische Daten über Prognosen, wie z.B. über die möglichen nachteiligen Folgen von Impfungen, sind besonders anfällig für Fehlinterpretationen. Trotz vermehrter und konzentrierter Vermittlung relevanter Daten besteht daher die Gefahr, dass ein zentrales Ziel des BInfSchG verfehlt wird: die Erhöhung des Impfschutzes in der Bevölkerung und damit eine effektive Epidemieprävention. Dieser Problematik könnte der Gesetzgeber mit einem generellen, ordnungsrechtlichen Impfgebot begegnen. Viel weniger einschneidend – und den Grundsatz freiwilliger Entscheidung aufrechterhaltend, der dem BInfSchG zugrunde liegt – ist aber die Aufnahme eines Informationsdarstellungsgebots in das Gesetz. Dabei würde der Gesetzgeber den Institutionen, die nach dem BInfSchG gezielt Informationen über Impfschäden zur Verfügung stellen sollen, Vorgaben für eine bestimmte Darstellungsform als Mindeststandard der Präsentation der ermittelten Daten machen. Natürliche Häufigkeiten statt Einzelfallwahrscheinlichkeiten sind eine der hier aufgezeigten Darstellungsvarianten, die das Verständnis impfrelevanter Informationen nachdrücklich verbessern können. Der Vorwurf, mit der Erhebung der Daten könnte das angestrebte Ziel - eine verbesserte Aufklärung - verfehlt werden, könnte so entkräftet werden. Ein Eingriff in die Rechte Betroffener wäre so gerechtfertigt.
Dokumentart: 
Working Paper

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