Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/231351 
Year of Publication: 
2021
Series/Report no.: 
WSI Policy Brief No. 49
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Düsseldorf
Abstract: 
[Zusammenfassende Empfehlung] Die Gesetzesentwürfe der Landesregierung von Brandenburg sowie der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Brandenburg sehen in zwei zentralen Punkten eine wichtige Weiterentwicklung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vor. Im ersten Punkt geht es um eine Erhöhung des Vergabemindestlohns von derzeit 10,85 Euro auf 13,00 Euro pro Stunde. Mit dieser Erhöhung würde Brandenburg eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und der Förderung existenzsichernder Löhne einnehmen. Sie ist deshalb uneingeschränkt zu begrüßen. Im zweiten Punkt geht es um die Einführung umfassender Tariftreuevorgaben, nach denen bei der Durchführung öffentlicher Aufträge Löhne entsprechend den in Brandenburg wirksamen Branchentarifverträgen gezahlt werden müssen. Hiermit würden die öffentlichen Körperschaften und Unternehmen in Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems leisten. Bei den Tariftreuevorgaben bietet es sich an, die entsprechenden Regelungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes zu übernehmen. Auf diese Weise könnte gewährleistet werden, dass der regionale Arbeits- und Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg nach einheitlichen Regeln zur Tariftreue verfährt. Außerdem könnte das gemeinsame Tarifregister Berlin-Brandenburg als zentrale Service- und Informationsstelle fungieren und die nötigen Informationen über die in einzelnen Vergabeverfahren jeweils anzuwendenden Tarifverträge bereitstellen. Im Folgenden sollen beide Punkte eingehender diskutiert werden. In diesem Zusammenhang werden auch auf die meisten der vom Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landtags Brandenburg formulierten Fragen beantwortet.
Document Type: 
Research Report

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