Zusammenfassung:
Programme zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit wie das "Teilhabechancengesetz" setzen systematisch zu spät an. Sie sind primär kurativ ausgerichtet und vernachlässigen komplett eine prophylaktische Komponente. Dies begünstigt die Entstehung zusätzlicher Vermittlungshemmnisse während der Arbeitslosigkeit und senkt die Qualität des verfügbaren Arbeitskräftepotenzials. Erforderlich sind daher schon zu Beginn der Arbeitslosigkeit präventive Aktivitäten der Unternehmen und der Arbeitsagenturen. Diese müssen die Erkenntnisse der Psychologischen Arbeitslosenforschung nutzen und sollen typische Belastungswirkungen der Arbeitslosigkeit im Vorfeld eindämmen: Zerfall von Zeitstrukturen, Erosion von Selbstwert und Sozialkompetenz, Verschlechterung der physischen und psychischen Gesundheit. Ein wichtiger instrumenteller Ansatz besteht im flächendeckenden Einsatz von Outplacementmaßnahmen bei jedem Arbeitsplatzverlust.