Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/151569 
Erscheinungsjahr: 
2008
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 75 [Issue:] 6 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2008 [Pages:] 61-65
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Der Lohnfindungsprozess in Deutschland ist einem starken Wandel unterworfen, denn das Flächentarifsystem befindet sich auf dem Rückzug. Stattdessen gewinnen Individualarbeitsverträge sowie konkurrierende und berufsständische Kollektivverträge an Bedeutung. Politik und Rechtsprechung reagieren nicht nur unschlüssig und widersprüchlich, sondern vor allem abwehrend auf die neuen Wettbewerbsverhältnisse. Nachdem Maßnahmen zur Stabilisierung des Flächentarifsystems weitgehend erfolglos blieben, wird nun zunehmend der Versuch unternommen, Mindestlohntarifverträge für alle Unternehmen einer Branche gesetzlich verbindlich zu machen. Solche Mindestlohnabkommen werden nur von einer Minderheit der Beschäftigten und Unternehmen einer Branche getragen und zielen direkt auf die Ausschaltung jeglichen Außenseiterwettbewerbs ab. Diese Entwicklung kann nicht nur der Tarifautonomie schaden, sie hat auch außerordentlich schädliche Wettbewerbseffekte auf den betroffenen Märkten und damit für die Verbraucher. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beziehungsweise die Aufnahme weiterer Tarifabkommen in das Entsendegesetz sollten daher vorab in einem Ausschuss unter Einbeziehung des Bundeskartellamts geprüft werden, um einen besseren Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Wettbewerb zu erreichen.
Schlagwörter: 
Labor law
Antitrust
Raising rivals' lists
JEL: 
J51
K31
L41
Dokumentart: 
Article

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