Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/144098 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2015
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaft im Wandel [ISSN:] 2194-2129 [Volume:] 21 [Issue:] 2 [Publisher:] Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) [Place:] Halle (Saale) [Year:] 2015 [Pages:] 23-23
Verlag: 
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle (Saale)
Zusammenfassung: 
Für die Gestaltung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in Deutschland sind betriebliche Mitbestimmung und tarifvertraglich vereinbarte Löhne von entscheidender Bedeutung. Betriebsräte sind auf Ebene der einzelnen Betriebe organisiert und haben von der Betriebsgröße abhängige Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt sind. Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Betriebsrat zur vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs. Theoretische und empirische Studien zeigen, dass Betriebsräte eine positive Wirkung auf die Produktivität haben können. Entscheidend ist dabei, ob der Betrieb tarifvertragsgebunden ist. Es wird argumentiert, dass Betriebsräte stärkere Anreize haben, auf die Steigerung der Produktivität hinzuwirken, wenn Verteilungskonflikte bereits auf überbetrieblicher Ebene gelöst wurden. Die Empirie stützt diese Hypothese.
Dokumentart: 
Article

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