Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/99641 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2011
Quellenangabe: 
[Journal:] Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung [ISSN:] 1861-1559 [Volume:] 80 [Issue:] 1 [Publisher:] Duncker & Humblot [Place:] Berlin [Year:] 2011 [Pages:] 131-141
Verlag: 
Duncker & Humblot, Berlin
Zusammenfassung: 
Die Beharrungskräfte in der Politik sind nur schwer zu überwinden. Das gilt insbesondere wenn ein Gesetz in Frage gestellt wird, das im Titel Begriffe wie sozial oder gemeinnützig führt. Beim Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wurde zu Recht die Frage gestellt: Wer verhält sich gemeinnützig - derjenige, der keine Steuern zahlt, oder derjenige, der Steuern zahlt? Es wurde viel zu lange übersehen, dass gemeinnütziges Handeln der Bürger und Unternehmen auf einem freiwilligen Engagement beruht. Mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz waren nicht nur Steuerausfälle verbunden, sondern der Staat musste die auferlegte unscharfe Pflicht, so genannte Kleinwohnungen zu bauen, zum weit überwiegenden Teil mit zusätzlichen Subventionen finanzieren. Bei der Aufhebung des Gesetzes wurde vom Finanzministerium verkannt, dass es sich nicht nur um die Aufhebung der steuerlichen Gemeinnützigkeit handelte. Trotz deutlicher Hinweise des Fachministeriums auf die Probleme der Neubewertung der Wohnungen, erhielten die Unternehmen eine weit überhöhte neue Abschreibungsbasis, weil die öffentlichen Subventionen in diese Basis einbezogen wurden. Zurzeit (März 2011) macht der Gesetzgeber einen wohl letzten verzweifelten Versuch, einen Teil der verschenkten Milliarden wieder einzusammeln.
Schlagwörter: 
Interessenvertretung
Wohnungswirtschaft
Gemeinnützigkeit
JEL: 
H20
H71
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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