Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/99276 
Erscheinungsjahr: 
2002
Quellenangabe: 
[Journal:] Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung [ISSN:] 1861-1559 [Volume:] 71 [Issue:] 4 [Publisher:] Duncker & Humblot [Place:] Berlin [Year:] 2002 [Pages:] 477-489
Verlag: 
Duncker & Humblot, Berlin
Zusammenfassung: 
In den 90er Jahren wurden die Krankenkassenmärkte in einigen Ländern wettbewerblicher gestaltet. Eine einfache und nahe liegende Strategie, um in einem solchen Markt einen "solidarischen" Ausgleich der Krankheitslasten zu erzielen, sind Obergrenzen für Versicherungsbeiträge. Jedoch birgt eine solche Regelung Anreize für eine Risikoselektion, durch die der "solidarische" Ausgleich der Krankheitslasten, die Leistungsfähigkeit, die Betreuungs- und Pflegequalität und auch die Zufriedenheit der Versicherten beeinträchtigt werden. Eine alternative Strategie sind risikobezogene Prämiensubventionen, in Deutschland besser als "Risikostrukturausgleich" bekannt. Weil bei der zweiten Alternative eine Obergrenze für Versicherungsbeiträge überflüssig wird - und damit auch deren nachteilige Auswirkungen entfallen -, ist dieser Ansatz als Strategie zu bevorzugen. Es ist allerdings in der Praxis schwierig, Zuschüsse gemäß den Risikofaktoren einzelner Personen adäquat zu bemessen. In den meisten Ländern wird deshalb eine Kombination beider Strategien angewendet. Auf diese Weise haben die Krankenkassen finanzielle Anreize zu einer Risikoselektion. Diese Frage ist insbesondere in Deutschland und der Schweiz von großer Bedeutung. Politische Entscheidungsträger sollten der Verbesserung des Systems des Risikostrukturausgleichs aus diesem Grunde allerhöchste Priorität einräumen.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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