Zusammenfassung:
Dieser Beitrag untersucht aus verfassungsökonomischer Sicht den Reformvorschlag, die Gesetzliche Krankenversicherung durch Kopfbeiträge zu finanzieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Bürger im Verfassungszustand einem nicht versicherbaren Prämienrisiko gegenübersehen. Das Niveau des öffentlichen Gesundheitswesens wird im demokratischen Entscheidungsprozess festgelegt. Ein Vergleich des politischen Gleichgewichts bei einer Finanzierung durch Kopfbeiträge und bei einer einkommensabhängigen Finanzierung zeigt, dass eine Verbindung von Einkommensumverteilung und der Umverteilung zwischen Gesunden und Kranken im Verfassungszustand von allen Bürgern vorgezogen werden kann. Bei einer Einführung von Kopfbeiträgen ist deshalb darauf zu achten, dass die Einkommensumverteilung und die Umverteilung zwischen Gesunden und Kranken nicht vollständig entkoppelt werden.