Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/99242 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2002
Quellenangabe: 
[Journal:] Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung [ISSN:] 1861-1559 [Volume:] 71 [Issue:] 1 [Publisher:] Duncker & Humblot [Place:] Berlin [Year:] 2002 [Pages:] 52-66
Verlag: 
Duncker & Humblot, Berlin
Zusammenfassung: 
Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, künftig im Steuer- und Sozialrecht verstärkt zu berücksichtigen, dass Eltern einen erheblichen Aufwand für den Lebensunterhalt und die Erziehung der Kinder tragen. Dazu wäre die Erhöhung monetärer und realer Transferleistungen zugunsten der Kinderbetreuung und Kindererziehung der richtige Weg. Die Verfassung gebietet es, die knappen öffentlichen Mittel dort einzusetzen, wo der Bedarf der Familien am größten ist. Dem würde eine Erhöhung des Bundeserziehungsgeldes entsprechen. Zudem fordert der Gleichberechtigungsgrundsatz, dass alle Familien an der Förderung teilhaben und zugleich der Benachteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegen gewirkt wird. Deshalb sollte mit monetären oder realen Transferleistungen die Ausweitung der professionellen Kinderbetreuung, auch in Kindergärten und Schulen, gefördert werden. Um Finanzierungsspielräume für die Familienpolitik zu schaffen, empfiehlt es sich, die im Steuer- und Sozialrecht verankerten und verfassungsrechtlich nicht gebotenen Abgabenerleichterungen für nicht oder eingeschränkt erwerbstätige Ehepartnerinnen oder Ehepartner abzubauen.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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