Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/97181 
Autor:innengruppe: 
Arbeitsgruppe Datenschutz und qualitative Sozialforschung
Erscheinungsjahr: 
2014
Schriftenreihe/Nr.: 
RatSWD Working Paper No. 238
Verlag: 
Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD), Berlin
Zusammenfassung: 
"Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist", so das sehr verkürzte Resümee der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit qualitativen Daten in Deutschland. Grundlegend können die derzeit gegebenen rechtlichen Rahmenbedingen zunächst für die Nutzung qualitativer Interviewdaten (verbale Daten) zu wissenschaftlichen Zwecken als "hinreichend" bezeichnet werden. Zahlreiche Bestimmungen ermöglichen bereits unter den derzeitigen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine Archivierung und Nachnutzung qualitativer Interviewdaten. Auch ist die Übermittlung von vor allem qualitativen Interviewdaten - Transkripten - von Forschungsdatenzentren an Sekundärnutzer, auch bei vom ursprünglichen Forschungszweck abweichenden Sekundärforschungszwecken, nicht grundlegend verboten. Doch vor allem für die Primärforscherinnen und die Primärforscher ergeben sich aus den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf die Übermittlung qualitativer Daten an ein Forschungsdatenzentrum und deren sekundäranalytischen Nutzung, erhebliche Mehraufwendungen für die Anonymisierung, die im laufenden Forschungsprojekt oftmals nicht geleistet werden können.
Dokumentart: 
Working Paper

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364.56 kB





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