Abstract:
Zusammenfassend ist die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen mit einer Reihe von Problemen behaftet. Aus ordnungspolitischer Sicht ist eine staatliche Intervention in das Marktgeschehen nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, so bei Vorliegen öffentlicher Güter (Leuchtturm, Deich, Landesverteidigung). In der Realität sind derartige nicht-marktfähige Güter aber eher die Seltenheit. Vor diesem Hintergrund ist die Zunahme und Vielfalt staatlichen Tätigwerdens ebenso kritisch zu hinterfragen wie jegliche gesetzliche Regelung, die zu einer Diskriminierung privaten Wettbewerbs führen kann. Eine solche Regelung enthält z. B. das seit zwei Jahren geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz. Infolge des neuen Gesetzes werden die kommunalen Entsorger bei der Sammlung und Verwertung lukrativer Wertstoffe gegenüber den privaten Unternehmen gestärkt. So darf ein privater Anbieter erst dann eine gewerbliche Abfallsammlung übernehmen, wenn er nachweist, dass er wesentlich leistungsfähiger ist als der kommunale Entsorgungsträger. Da eine Gleichwertigkeit der Leistungen nicht ausreicht, ist der private Entsorgungssektor gravierenden Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt. Dies hat insbesondere für viele mittelständische Schrottsammler zu erheblichen Umsatzeinbußen bis hin zur unmittelbaren Existenzbedrohung geführt. Auch die Bürger sind von dieser Entwicklung betroffen: Sie müssen ihren Schrott oft mals selbst zu den kommunalen Sammelstellen fahren, statt wie zuvor die von den Privatunternehmen angebotenen haushaltsnahen Sammlungen nutzen zu können. Dies zeigt: Derartige Regelungsinhalte benachteiligen sowohl den Bürgerservice als auch die eigenverantwortliche Privatinitiative und sind aus wettbewerbspolitischer Sicht abzulehnen.