Verlag:
Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft (BFH), Institut für Weltforstwirtschaft, Hamburg
Zusammenfassung:
Im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro wurde unter anderem das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity/CBD) verabschiedet. Für die Bundesrepublik Deutschland ist es am 21. März 1994 in Kraft getreten1. Wesentliches Ziel des Übereinkommens ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf drei Ebenen: a) Vielfalt der Ökosysteme, b) Vielfalt zwischen den Arten (Artenvielfalt) sowie c) Vielfalt innerhalb der Arten (genetische Vielfalt). Für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in Deutschland spielen die Wälder eine besonders wichtige Rolle. Im April dieses Jahres verabschiedete die 6. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 6 der CBD) u.a. ein Arbeitsprogramm zur biologischen Vielfalt der Wälder (Expanded Programme of Work on Forest Biological Diversity) (Entscheidung VI/22). In der in Rede stehenden Entscheidung VI/22, Ziff 11, werden die Vertragsstaaten aufgefordert, die Umsetzung des Arbeitsprogramms im Kontext ihrer nationalen Prioritäten und Bedürfnisse zu betreiben. Dazu ist die Relevanz der einzelnen Komponenten auch für die deutschen forstlichen Verhältnisse zu prüfen.