Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/96244 
Authors: 
Year of Publication: 
2014
Series/Report no.: 
arqus Discussion Paper No. 159
Publisher: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Abstract: 
[Schlussbetrachtung] Die bisher in den Steuerwissenschaften publizierte Spenden-Literatur verzichtete sowohl auf eine Modellierung der Steuerwirkungen als auch auf die Berücksichtigung umsatzsteuerlicher Konsequenzen. Der vorliegende Beitrag schließt diese Lücke, indem er einer detaillierten steuerrechtlichen Untersuchung eine modelltheoretische Analyse der ertrag- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Spenden folgen lässt; auf Grundlage dieses Vorgehens wird die Größenordnung der vom Eigner einer Kapitalgesellschaft nach Steuern zu tragenden CSRBelastung erkennbar. Am Beispiel der Spende wird gezeigt, dass die Wahl zwischen CSR-Instrumenten eine Analyse aller relevanten Steuern erfordert. In diesem Fall zeigt sich eine steuerliche Ungleichbehandlung denkbarer Zuwendungsarten, die für die Optimierung der Zuwendungsentscheidung im Sinne der von der Unternehmung verfolgten Zwecksetzung bekannt sein muss. Es konnte analytisch gezeigt werden, dass bei einer einperiodischen Betrachtung alternativer Modalitäten vom Buchwertprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG keine Steuerwirkungen ausgehen und die Ungleichbehandlung denkbarer Zuwendungsarten allein auf eine divergierende umsatzsteuerliche Behandlung zurückzuführen ist. Die Option für die Regelbesteuerung führt darüber hinaus zu einer Ungleichbehandlung unterschiedlicher Anteilseignerklientele: Da niedrig besteuerte Kapitalgeber vergleichsweise stark an den Netto-Kosten des gesellschaftlichen Engagements von Kapitalgesellschaften beteiligt werden, können Anpassungshandlungen diskriminierter Anteilseignerklientele auftreten, die sich den CSR-Verpflichtungen durch Wechsel zu niedriger belasteten Finanzierungsarten entziehen.
Document Type: 
Working Paper

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