Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/88925 
Year of Publication: 
2013
Series/Report no.: 
WZBrief Bildung No. 26
Publisher: 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin
Abstract: 
Die Chance, das Gymnasium zu besuchen, hängt in Deutschland immer noch in hohem Maße von der sozialen Schicht ab, aus der ein Kind kommt: Selbst bei gleichen schulischen Kompetenzen ist die Wahrscheinlichkeit einer gymnasialen Laufbahn bei Schülerinnen und Schülern aus besser situierten Familien knapp fünfmal höher als bei Kindern aus Arbeiterfamilien (Köller et al. 2010). Für die schlechteren Bildungschancen von Arbeiterkindern gibt es zwei Gründe: Wer aus einer Arbeiterfamilie kommt, hat im Durchschnitt geringere schulische Kompetenzen als Kinder aus höheren Schichten; die Wissenschaft spricht hier von primären Herkunftseffekten. Zum anderen streben bessergestellte Eltern deutlich häufiger das Gymnasium und das damit verbundene Abitur für ihre Kinder an; dies sind sogenannte sekundäre Herkunftseffekte (vgl. dazu beispielsweise Solga 2008). Inwieweit die Eltern aus höheren Schichten aber diese höher zielenden Schulwünsche - wir sprechen von Bildungsaspirationen - auch umsetzen können, hängt unter anderem von den schulrechtlichen Gegebenheiten ab. Zum Ende der Grundschulzeit sprechen in allen Bundesländern die Schulen eine Empfehlung für die weiterführenden Schulen aus. In einigen Bundesländern ist diese Empfehlung bindend, in anderen haben die Eltern das letzte Wort. Dieser freie Elternwille ist eine umstrittene und oft diskutierte schulrechtliche Regelung. Welche Konsequenzen hat das freie Elternwahlrecht für soziale Ungleichheiten beim Gymnasialbesuch?
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Research Report

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