Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/87576 
Year of Publication: 
2013
Series/Report no.: 
Thünen Working Paper No. 10
Publisher: 
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig
Abstract: 
Die Förderung der Forstwirtschaft spielt auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU eine Rolle. Inhaltlich ändert sich für die forstliche Förderung nach den aktuellsten Verordnungsentwürfen der KOM in der neuen Förderperiode kaum etwas. Die bisher möglichen Maßnahmen sind ohne wesentliche Änderungen auch zukünftig im Rahmen der ländlichen Entwicklungsprogramme umsetzbar, wobei die forstlichen Kernmaßnahmen in einem 'Dachartikel' zusammengefasst sind. Die gravierendste Änderung ist die Vorlage von Waldbewirtschaftungsplänen als Zuwendungsvoraussetzung für fast alle forstlichen Maßnahmen. Diese Pläne oder gleichwertige Instrumente sollen die nachhaltige Waldbewirtschaftung im Sinne der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa von 1993 sichern. Vor dem Hintergrund des sowieso schon sehr hohen Verwaltungsaufwandes bei der Umsetzung der forstlichen Förderung ist diese zusätzliche Zuwendungsvoraussetzung äußerst kritisch zu bewerten. Im Gegensatz zum Mehraufwand kann kein Mehrwert für die Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung aus dieser Bedingung für Deutschland abgeleitet werden. Eine weitere Änderung betrifft die Förderfähigkeit des Staatswaldes. Dieser ist zukünftig in stärkerem Maße förderfähig, als das bisher der Fall war. Neben der Verbesserung und Erhaltung der Biodiversität spielt in der Zielausrichtung der forstlichen Maßnahmen in der zukünftigen Förderperiode die Anpassung und Eindämmung des Klimawandels eine wichtige Rolle.
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Working Paper

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