Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/85161 
Year of Publication: 
2001
Series/Report no.: 
CoFE Discussion Paper No. 01/02
Publisher: 
University of Konstanz, Center of Finance and Econometrics (CoFE), Konstanz
Abstract: 
Für von der deutschen Umsatzsteuer befreite Finanzdienstleistungen ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Da die meisten Finanzdienstleistungsunternehmen auch zum Vorsteuerabzug berechtigte Umsätze tätigen, sind die Eingangsumsätze dieser Unternehmen in einem zum Vorsteuerabzug zugelassenen und einen nicht abzugsberechtigten Teil aufzuspalten. Der Beitrag kritisiert die bisher von der deutschen Finanzverwaltung in der steuerlichen Betriebsprüfungspraxis angewandte Aufteilungsmethode, diskutiert den alternativen Ansatz einer Aufteilung nach der sogenannten Margenmethode und geht auf die jüngste politische Initiative zur Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen auf Ebene der europäischen Union ein.
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Working Paper

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