Abstract:
Im Koalisationsvertrag der Regierungsparteien vom November 2005 wurde auch eine Reform des Niedriglohnbereichs vereinbart. Dafür soll die Einführung eines Kombilohnmodells geprüft werden, mit dem die Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen verbessert werden sollen. Der Bundeswirtschaftsminister hat im Frühjahr 2006 den Rat gebeten, zur Erleichterung der Urteilsbildung eine Expertise zu diesem Themenbereich vorzulegen. Diesem Auftrag ist der Rat im August 2006 mit der Expertise nachgekommen, in deren Mittelpunkt eine Reform des Arbeitslosengelds II zur wirksamen Ausgestaltung eines Kombilohnes steht.