Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/68246 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2013
Schriftenreihe/Nr.: 
UFZ Discussion Paper No. 1/2013
Verlag: 
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig
Zusammenfassung: 
Unter Berufung auf die Kohlepfennig-Entscheidung des BVerfG ist immer wieder in Zweifel gezogen worden, dass die zwangsweise von den Stromverbrauchern zu finanzierenden Festvergütungen für Einspeisungen regenerativ erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) verfassungskonform sein können, soweit nämlich eine unzulässige Finanzierungs-Sonderabgabe vorliege. Die Diskussion ist nach Einführung der sog. 'neuen Wälzung' 2010 neu entflammt. Der Beitrag geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob die neu gefasste EEG-Umlage als Sonderabgabe finanzverfassungsrechtlichen Bedenken begegnet oder lediglich als Preisregelung anzusehen ist.
Dokumentart: 
Working Paper

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