Abstract:
Unter Berufung auf die Kohlepfennig-Entscheidung des BVerfG ist immer wieder in Zweifel gezogen worden, dass die zwangsweise von den Stromverbrauchern zu finanzierenden Festvergütungen für Einspeisungen regenerativ erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) verfassungskonform sein können, soweit nämlich eine unzulässige Finanzierungs-Sonderabgabe vorliege. Die Diskussion ist nach Einführung der sog. 'neuen Wälzung' 2010 neu entflammt. Der Beitrag geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob die neu gefasste EEG-Umlage als Sonderabgabe finanzverfassungsrechtlichen Bedenken begegnet oder lediglich als Preisregelung anzusehen ist.