Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/66358 
Authors: 
Year of Publication: 
2010
Citation: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 1613-978X [Volume:] 90 [Issue:] 4 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 2010 [Pages:] 269-271
Publisher: 
Springer, Heidelberg
Abstract: 
Die Mitte 2009 verabschiedete Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse geht in ihrem Sprachgebrauch von einer kameralistischen Haushaltsführung der Länder aus. Mittlerweile gestalten aber viele Länder ihre Haushalte nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung. Dies bringt Probleme mit sich, die doppisch bilanzierende Länder zwingt, gewissermaßen eine kameralistische Nebenrechnung aufzumachen. Auch wenn der Ergebnisausgleich in der kaufmännischen Buchführung nachhaltiger sein kann, ist nach dem Verfassungsrecht immer davon auszugehen, dass die kameralistische Schuldenbremse gilt.
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Article
Document Version: 
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