Abstract:
Die seit der Deutschen Einheit bestehenden Unterschiede bei den rentenrechtlich maßgeblichen Rechengrößen und Verfahrensweisen zwischen Ost und West sind nicht mehr zeitgemäß und führen zu kaum noch vermittelbaren Verteilungswirkungen. Inzwischen sind erste Beschlussvorlagen von den Oppositionsparteien in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Es ist zu erwarten, dass dieses rentenpolitische Thema im kommenden Bundestagswahlkampf nicht nur in Ostdeutschland eine Rolle spielen dürfte. Doch der Königsweg einer allen Interessen gerecht werdenden Lösung ist nicht in Sicht.