Abstract:
Die Reserven der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind am Ende des ersten Halbjahrs 2012 auf insgesamt 21,8 Mrd. Euro angewachsen. Davon entfallen 9 Mrd. Euro auf den Gesundheitsfonds und 12,8 Mrd. Euro unmittelbar auf die Krankenkassen. Diese Beträge erscheinen außerordentlich hoch, sodass zu Recht Stimmen laut werden, die eine teilweise Auszahlung der Reserven an die Beitragszahler fordern. Allerdings ist das Horten der Beitragseinnahmen durch die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Bildung von Reserven gedeckt. Eine nähere Begutachtung legt indes nahe, die geltenden Regelungen grundlegend zu überarbeiten.