Publisher:
Heinrich Heine University Düsseldorf, Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE), Düsseldorf
Abstract:
In dem vorliegenden Beitrag wurde die steuerliche Inzidenz der seit 2011 erhobenen Kernbrennstoffsteuer analysiert. Erörtert wurde, ob und inwieweit (a) die Steuer materiell von den Betreibern von Kernkraftwerken getragen wird und (b) ob und inwieweit eine Vor- oder Rückwälzung der Steuer ökonomisch prinzipiell möglich ist. Die Beantwortung dieser Frage ist mitentscheidend für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer. Aufgrund der Besonderheiten der Preisbildung auf dem Strommarkt sowie den Nachfrage- und Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für Kernbrennstoffen ist eine Überwälzung der Steuer weder auf die Nachfrager nach elektrischer Energie noch auf die Anbieter von Kernbrennstoffen möglich. Ebenso ist die Substitution der besteuerten Kernbrennstoffe durch andere Produktionsmittel nicht möglich, ohne dass es zu einem Gewinnverzicht käme, der noch über die Gewinnabschöpfung durch die Kernbrennstoffsteuer hinausginge. Alles in allem bleibt daher festzuhalten, dass eine Überwälzung der Kernbrennstoffsteuer von den Kraftwerksbetreibern faktisch weder auf die nachgelagerte Ebene der Stromnachfrager (Vorwälzung) noch auf die vorgelagerte Ebene der Anbieter von Kernbrennstoffen (Rückwälzung) möglich ist. Vielmehr schmälert die Kernbrennstoffsteuer einzig und allein die Gewinne der Betreiber von Kernkraftwerken. Ökonomisch betrachtet ist die Kernbrennstoffsteuer damit in ihrer Wirkung völlig identisch zu einer Sondergewinnsteuer für die Betreiber von Kernkraftwerken und mithin eine Produktionsmittelsteuer.