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dc.contributor.authorKambeck, Raineren
dc.contributor.authorvon Loeffelholz, Hans D.en
dc.date.accessioned2011-09-08-
dc.date.accessioned2012-08-21T13:45:07Z-
dc.date.available2012-08-21T13:45:07Z-
dc.date.issued2003-
dc.identifier.isbn3-936454-13-2en
dc.identifier.piurn:nbn:de:101:1-200910122414en
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/10419/61149-
dc.description.abstractDer Entwurf nimmt mit der zunehmenden Besteuerung von Renten und der steuerlichen Freistellung von Rentenversicherungsbeiträgen einen ökonomisch plausiblen Verfahrenswechsel vor. Dabei folgen die im Einzelnen vorgesehene nachgelagerte Besteuerung zukünftiger Renten und die geplanten Übergangsregelungen vor allem dem Postulat der Gleichmäßigkeit der Besteuerung der Altersvorsorge. Das Risiko der sog. Zweifachbesteuerung von Einkommen sowohl in der Erwerbs- wie auch in der Ruhestandsphase dürfte i.A. gering sein. Die geplante Neuregelung ist als steuersystematisch und -politisch sachgerecht zu beurteilen. Gleichwohl wird damit kein Beitrag zur Steuervereinfachung geleistet. Im Gegenteil: die notwendigen Übergangsregelungen verkomplizieren das Einkommensteuergesetz und vermindern seine Transparenz für die Steuerbürger und für die Administration - mit entsprechend zusätzlichen Kosten der Besteuerung. Unter Vereinfachungs- und Transparenzaspekten sollte der zukünftig voll abzugsfähige Beitrag explizit neben der Vorsorgepauschale ausgewiesen werden. Damit könnten die tax compliance-Kosten für die Steuerpflichtigen und für die Verwaltung reduziert werden. Überhaupt sollte die anstehende Reform genutzt werden, um die überaus komplizierten Regelungen des § 10 EStG zu vereinfachen. Während heute die Besteuerung bei Rentner-Ehepaaren i.d.R. erst bei einem Renteneinkommen von jährlich mehr als 35 000 Euro (3,5 % der Rentnerhaushalte) einsetzt, wird dies bei diesen Rentnern 2005 schon bei 30 000 Euro und 2020 schon bei 18 000 Euro der Fall sein. Der jährliche Steuerzahlbetrag beläuft sich 2020 nach dem 2005 gültigen Tarif im Durchschnitt auf bis zu etwa 2 000 Euro p.a. bzw. auf bis zu 15 % der Rente. Dem stehen bis dahin indes bei diesen Rentnern Entlastungen in der Erwerbsphase gegenüber.en
dc.language.isogeren
dc.publisher|aRheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) |cEssenen
dc.relation.ispartofseries|aRWI Materialien |x6en
dc.subject.ddc330en
dc.titleNachgelagerte Besteuerung von Renten: Stellungnahme zum Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes-
dc.typeResearch Reporten
dc.identifier.ppn667983333en
dc.rightshttp://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungenen
dc.identifier.repecRePEc:zbw:rwimat:6en

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