Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/58109 
Erscheinungsjahr: 
2012
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 0012-1304 [Volume:] 79 [Issue:] 19 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2012 [Pages:] 3-9
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Die Zinsschranke ist ein Instrument der Unternehmenssteuerreform 2008. Sie soll verhindern, dass international agierende Unternehmen ihre Gewinne über Fremdfinanzierung ins Ausland verlagern. Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung sprechen dafür, dass multinationale Unternehmen tatsächlich Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern. Denn der Verschuldungsgrad eines inländischen Unternehmens mit ausländischen Anteilseignern ist umso höher, je niedriger der Steuersatz im Land des Anteilseigners ist. Zudem zeigt sich, dass die Zinsschrankenregelung trotz der Freigrenze von drei Millionen Euro grundsätzlich geeignet ist, die Gewinnverlagerung über Fremdfinanzierung einzudämmen. Zwar ist nur eine geringe Anzahl der Unternehmen mit ausländischen Anteilseignern betroffen, diese weisen jedoch den überwiegenden Teil des investierten Vermögens und damit wahrscheinlich auch der Gewinne auf.
Schlagwörter: 
corporate taxation
debt shifting
thin capitalization rule
interest barrier
JEL: 
F23
G32
H25
Dokumentart: 
Article

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