Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/57173 
Erscheinungsjahr: 
2012
Schriftenreihe/Nr.: 
Hohenheimer Schriften: Rechnungswesen - Steuern - Wirtschaftsprüfung No. 2012-1
Verlag: 
Universität Hohenheim, Institut für Financial Management, Stuttgart
Zusammenfassung: 
Für nach dem 31.12.2005 beginnende Geschäftsjahre sind Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die mit stimmberechtigten Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 WpÜG notiert sind, gemäß den §§ 289 Abs. 4 bzw. 315 Abs. 4 HGB verpflichtet, für eine etwaige Übernahme relevante Angaben im Lagebericht zu veröffentlichen. Der folgende Beitrag analysiert die Umsetzung der Bestimmungen in der Unternehmenspraxis anhand einer Auswahl von 30 in DAX, MDAX und SDAX gelisteten Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2006, 2008 und 2010.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Working Paper

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Größe
1.38 MB





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