Abstract:
Bei der gegenwärtigen Koexistenz von Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Emissionshandel werden durch das EEG keine CO2-Emissionseinsparungen erzielt, die über das bereits durch den Emissionshandel allein bewirkte Maß hinausgehen. Wird die bisherige Förderung via EEG beibehalten, so müsste sich dies folglich durch andere Motive als den Schutz des Klimas rechtfertigen, z.B. durch die Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Energie, die Weiterentwicklung dieser Technologien zu Exportzwecken oder eine potenzielle Steigerung der Beschäftigung. In all diesen Bereichen sind jedoch erhebliche Zweifel angebracht. Insbesondere zur Frage der sehr schwer abzuschätzenden Beschäftigungseffekte des EEG muss man auf Basis einer Reihe von zu diesem Thema vorliegenden Studien den Schluss ziehen, dass diese vernachlässigbar oder gar negativ sind. Die Förderung Erneuerbarer Energien sollte sich daher nach unserer Auffassung statt einer Subventionierung bestehender Technologien vornehmlich auf Forschung und Entwicklung im Bereich dieser Energien konzentrieren. Dies könnte durch eine deutliche Erhöhung der staatlichen Förderung geschehen. Im Gegenzug sollte die Förderung durch das EEG stark degressiv gestaltet werden, um noch innerhalb der zweiten Periode des Emissionshandels (2008 bis 2012) gänzlich auf dieses Instrument verzichten zu können.