Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/48055 
Year of Publication: 
1972
Citation: 
[Publisher:] Institut für Weltwirtschaft (IfW) [Place:] Kiel [Year:] 1972
Series/Report no.: 
Kieler Diskussionsbeiträge No. 22
Publisher: 
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
Abstract: 
Die seit etwa einem Jahr andauernde öffentliche Diskussion über die Novellierung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (EHstG) hat gezeigt, daß dieses Gesetz die Erwartungen nicht erfüllt hat und somit einer gründlichen Reform bedarf. 0 Die gegenwärtige Reformdiskussion reicht von der Forderung, nur die Liste der Entwicklungsländer, die durch das EHstG begünstigt werden, zu ändern, bis zu einer strengen Prüfung einzelner Investitionsvorhaben in diesen Ländern. Die Glaubwürdigkeit der ernsteren Vorschläge scheint jedoch durch Schwierigkeiten ihrer steuertechnischen Durchführbarkeit beeinträchtigt zu werden. 0 In diesem Beitrag wird deshalb für eine Orientierung des neuen EHstG an der entwicklungspolitischen Konzeption der Bundesregierung plädiert. Das neue EHstG sollte diejenigen Direktinvestitionen progressiv subventionieren, durch die Produktionsstätten mit relativ arbeitsintensiven Techniken geschaffen werden, die nicht nur für die Inlandsmärkte der Entwicklungsländer, sondern auch für deren Exportmärkte produzieren. 0 Außerdem sollten die Direktinvestitionen, die mit einer Kapitalbeteiligung der betreffenden Entwicklungsländer (joint-ventures) versehen sind, je nach der inländischen Beteiligung höher subventioniert werden als reine Tochtergesellschaften internationaler Konzerne. 0 Den Direktinvestitionen in den sogenannten „am meisten zurückgebliebenen" Entwicklungsländern sollte gleichfalls eine Sonderstellung im neuen EHstG eingeräumt werden. 0 Alle diese Förderungskriterien lassen sich quantitativ abgrenzen und sind steuertechnisch relativ einfach durchzuführen. # Die finanzielle Belastung einer solchen Investitionssubventionierung wird nicht höher sein als das, was die Entscheidungsträger politisch für tragbar halten. Außerdem schließen diese Vorschläge eine Politisierungsgefahr des EHstG aus und sichern einen möglichst effektiven Einsatz der knappen Subventionsmittel.
Document Type: 
Working Paper
Document Version: 
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