Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/48014 
Year of Publication: 
1989
Citation: 
[Publisher:] Institut für Weltwirtschaft (IfW) [Place:] Kiel [Year:] 1989
Series/Report no.: 
Kieler Diskussionsbeiträge No. 151
Publisher: 
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
Abstract: 
Nachdem es lange Zeit kaum Fortschritte bei der Verwirklichung des Binnenmarktes in der EG gegeben hatte, hat sich das Tempo in den achtziger Jahren zunehmend beschleunigt. Entscheidend dazu beigetragen hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs: Im Grundsatz gilt, daß in allen Mitgliedsländern vertrieben werden darf, was in einem Land rechtmäßig angeboten wird; nationalstaatliche Regulierungen dürfen den grenzüberschreitenden Handel mit Waren, Dienstleistungen und Kapital nicht behindern (Ursprungslandprinzip). Die Harmonisierung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist folglich keine Voraussetzung mehr für den Abbau der Grenzen. Die Errichtung des Binnenmarktes bedeutet für die Unternehmen eine beträchtliche Intensivierung des Wettbewerbs, zwingt sie zu Kostensenkungen und läßt mehr Innovationen erwarten. Besonders groß werden die Auswirkungen in vielen Dienstleistungssektoren sein, die traditionell durch Regulierungen vor in- und ausländischer Konkurrenz geschützt sind. Deregulierung und intensiverer Wettbewerb, aber auch Kostensenkungen lassen einen kräftigen Impuls für das wirtschaftliche Wachstum und das Entstehen von Arbeitsplätzen in der EG insgesamt erwarten. Wo sich das Mehr an Arbeitsplätzen ergibt, wird entscheidend von der Reaktion der Wirtschaftspolitik, aber auch der Tarifparteien abhängen. Neben Produkt- und Prozeßinnovationen werden die Unternehmen im Binnenmarkt verstärkt Standortinnovationen vornehmen, also regionale Kostenunterschiede durch Produktionsverlagerungen ausschöpfen. Das verschärft .den Standortwettbewerb der Regionen untereinander und zwingt dazu, staatliche Normen aller Art zu durchforsten, um Politik- und Bürokratiekosten für Investoren zu senken. Für die Errichtung des Binnenmarktes ist die von der EG-Kommission verlangte Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze der Mitgliedsländer keine Voraussetzung. Sie könnte unterbleiben, sofern im Europäischen Währungssystem Wechselkursänderungen zugelassen würden, die den Unterschieden bei der Mehrwertsteuer Rechnung trügen. Die von vielen geforderte Harmonisierung der sozialen Maßnahmen, Schutzvorschriften für Arbeitskräfte oder Arbeitszeitregelungen auf möglichst hohem Niveau würde für die wirtschaftlich weniger entwickelten Mitgliedsländer untragbar hohe Kosten bedeuten und sie ihrer Aufholchancen berauben.
ISBN: 
3925357726
Document Type: 
Working Paper
Document Version: 
Digitized Version

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.