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Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
1975
Quellenangabe: 
[Publisher:] Institut für Weltwirtschaft (IfW) [Place:] Kiel [Year:] 1975
Schriftenreihe/Nr.: 
Kieler Diskussionsbeiträge No. 40
Verlag: 
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
Zusammenfassung: 
Beschränkungen der Ausfuhr können den Zweck haben, — die heimische Versorgung zu verbessern, — inflationäre Tendenzen in einer Völkswirtschaft zu bekämpfen, — die heimische Industrie vorteilhaft mit knappen Rohstoffen beliefern zu können, — konkurrierende Verarbeitungsindustrien im Ausland zu benachteiligen, — nationale Rohstoffreserven zu schonen, — die Weltmarktpreise bestimmter Erzeugnisse zu erhöhen, — dem effektiven Zollschutz des Importlandes entgegenzuwirken. Beschränkungen der Ausfuhr gefährden den freien Welthandel, und damit die weltwirtschaftliche Arbeitsteilung. Sie tun dies nicht nur unmittelbar auf der Exportseite: Schon die Erwartung, es könne zu Ausfuhrbeschränkungen kommen, kann in den Verbraucherländern eine Autarkiepolitik auslösen, die zu protektionistischem Verhalten auf der Importseite führt. Deshalb sind nach internationalem Recht (GATT) Ausfuhrbeschränkungen grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen — zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen, — zur Sicherung der heimischen Versorgung, — zur Bekämpfung inflationärer Tendenzen, — zur Überwachung der Qualität von Exportgütern. Innerhalb der EWG sind Beschränkungen der Ausfuhr außer zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen nur bei ernsthaften Versorgungsschwierigkeiten zulässig. Sie können nur durch einstimmigen Beschluß des Rates eingeführt werden. Auch über ökonomisch begründete Ausfuhrbeschränkungen gegenüber dritten Ländern beschließt der Rat. Den Mitgliedstaaten ist jeweils die Durchführung überlassen. Sie erfolgt in der Bundesrepublik auf der Basis des Außenwirtschaftsgesetzes — für einige gewerbliche Erzeugnisse zur Sicherung der Versorgung, — für einige Agrarprodukte zur Überwachung der Qualität und zur Durchsetzung von Mindestpreisen
Dokumentart: 
Working Paper
Dokumentversion: 
Digitized Version

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