Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/47964 
Year of Publication: 
1985
Citation: 
[Publisher:] Institut für Weltwirtschaft (IfW) [Place:] Kiel [Year:] 1985
Series/Report no.: 
Kieler Diskussionsbeiträge No. 113/114
Publisher: 
Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel
Abstract: 
In der Bundesrepublik Deutschland werden weit mehr Subventionen vergeben, als die offizielle Berichterstattung erkennen läßt. Sie haben im Jahr 1985 eine Höhe von rund 120 Mrd. DM erreicht und sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Trotz aller Bekenntnisse zum Abbau haben die Subventionen auch in jüngster Zeit weiter kräftig zugenommen. Vor allem die Steuervergünstigungen sind rasch angestiegen. Die Ziele der Subventionspolitik sind zumeist unklar und, sofern sie erkennbar sind, oft widersprüchlich. Mit gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen lassen sich Subventionen nicht begründen. Sie verzerren das Wettbewerbsgefüge zwischen Branchen und Unternehmen und begünstigen insbesondere strukturschwache Bereiche. Darüber hinaus fördern sie einen übermäßigen Kapitaleinsatz. Modellrechnungen zeigen: Würden die Subventionen um die Hälfte gekürzt, dann nähme die Zahl der Arbeitsplätze mittelfristig um rund eine Million zu. Außerdem könnte die Bruttowertschöpfung um (real) fast 3 vH höher ausfallen. Dies sind die Untergrenzen für die vorteilhaften Wirkungen eines Subventionsabbaus. Voraussetzung wäre, daß im gleichen Ausmaß wie die Subventionen auch die Steuern gekürzt würden. Zudem müßten die Tarifvertragsparteien zulassen, daß die Steuersenkungen bei den Unternehmen zu entsprechenden Kostenentlastungen führen. Vorgeschlagen wird ein stufenweises Programm zur gleichmäßigen Kürzung aller Subventionen um insgesamt 50 vH über fünf Jahre, kombiniert mit einer Senkung der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Körperschaftsteuer. Bei einer linearen Verringerung der Steuersätze würde der Eingangssteuersatz bei der Lohn- und Einkommensteuer von jetzt 22 vH auf 15 vH, der Spitzensteuersatz von 56 vH auf 39 vH und die durchschnittliche steuerliche Belastung von 25 vH auf 18 vH sinken. Neue Subventionen sollten nur gewährt werden, wenn im Gegenzug alte gestrichen werden. Eine Kommission aus unabhängigen Experten könnte sowohl den Subventionsabbau als auch die Neuvergabe überwachen. Diese Aufgabe könnte auch den Rechnungshöfen übertragen werden. Außerdem sollte die Konkurrentenklage bei Subventionsentscheidungen zugelassen werden.
Document Type: 
Working Paper
Document Version: 
Digitized Version

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