Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/47400 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2001
Schriftenreihe/Nr.: 
WZB Discussion Paper No. P 01-206
Verlag: 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin
Zusammenfassung: 
Die vorliegende Studie befasst sich mit Funktion und Bedeutung eines Gremiums des deutschen Gesundheitssystems für die Verteilung von Gesundheitsleistungen. Dabei handelt es sich um den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Der Bundesausschuss hat sich vor allem in der zweiten Hälfte der 90er Jahre und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, zu einer einflussreichen Instanz entwickelt, die weitreichende Entscheidungen im Hinblick auf das Leistungsrecht der GKV fällt. Der Staat hat ihm diesbezüglich schrittweise entsprechende Kompetenzen übertragen - vor allem um sich von den Legitimationsrisiken zu entlasten, die mit einer restriktiven Gewährung von Leistungen in der GKV verbunden sind. Insofern fungiert der Bundesausschuss auch als Agentur jenes gesundheitspolitischen Paradigmenwechselns, der vielfach als Übergang von einer expansiven zu einer wettbewerbs- und beitragssatzorientierten Gesundheitspolitik beschrieben worden ist. Neben der Rekonstruktion dieses Prozesses der sukzessiven wettbewerbskorporatistischen Beauftragung des Bundesausschusses durch den Staat analysiert die Studie zugleich, wie die beteiligten Akteure durch gezielte staatliche Interventionen in die gesundheitspolitischen Kontextbedingungen ein Eigeninteresse an der restriktiven Interpretation des Leistungskatalogs entwickeln und auf diese Weise staatlichen Steuerungszielen Rechnung tragen - wobei sich der Staat selbst über ein System von Genehmigungsvorbehalten und Ersatzvornahmen ein Letztentscheidungsrecht für den Fall missliebiger oder nicht fristgerechter Entscheidungen vorbehält. Abschließend werden die inneren Widersprüche der staatlichen Delegation von Steuerungskompetenzen und - in einem kurzen Ausblick - die wachsende Bedeutung der EU-Rechtsprechung für die nationalstaatliche Ausgestaltung des Gesundheitssystems thematisiert. Zur Analyse der geschilderten Entwicklungen, insbesondere der Qualität der Beziehung zwischen Bundesausschuss und Staat greift die Studie auf das politikwissenschaftliche Modell der Selbstverwaltung im Schatten staatlicher Hierarchie zurück. Dabei werden die inhaltliche Wende in der Gesundheitspolitik sowie die Herausbildung einer neuen institutionellen Regulierungsstruktur im Gesundheitssystem als politikfeldspezifischer Teilprozess eines allgemeinen Übergangs vom Sozial- zum Wettbewerbskorporatismus interpretiert, der sich in vielen Wohlfahrtsstaaten Westeuropas seit Mitte der siebziger Jahre vollzieht
Dokumentart: 
Working Paper

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