Zusammenfassung:
Die seit Beginn der sechziger Jahre im wesentlichen unverändert gebliebenen Exportförderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind in jüngster Zeit in wachsendem Maße Gegenstand einer vornehmlich von Seiten der Exportindustrie vorgetragenen Kritik geworden, die darauf abzielt, das vorhandene Instrumentarium im Hinblick auf zwei als problematisch empfundene Mängel auszuweiten: - Zum einen wird beklagt, die deutsche Ausfuhrförderung benachteilige kleine und mittlere Exportunternehmen gegenüber großen Unternehmen; - zum anderen, daß deutsche Exporteure im internationalen Vergleich insofern diskriminiert würden-, als die Ausfuhrförderung anderer westlicher Industrieländer, mit deren Exporteuren deutsche Unternehmen auf ausländischen Märkten konkurrieren, von Anfang an stärker ausgeprägt gewesen und in den letzten Jahren noch verstärkt worden sei, während die deutsche Exportförderung im wesentlichen auf dem Stand zu Beginn der sechziger Jahre verharre. Obwohl diese Klagen von einer schon längere Zeit anhaltenden Benachteiligung deutscher Exporteure ausgehen, sind bis Mitte der siebziger Jahre kaum Forderungen laut geworden, die für eine Angleichung der deutschen Ausfuhrförderung an den Standard westlicher Konkurrenten plädierten; im Gegenteil, Verbesserungen der Exportförderung wurden von der Bundesregierung in Übereinstimmung mit den wichtigsten Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft
abgelehnt, jedoch verbunden mit dem Hinweis, daß der gegenwärtige Stand der Förderungsmaßnahmen für die deutsche Ausfuhr
im Interesse der Erhaltung der internationalen Konkurrenzfähigkeit nicht weiter reduziert werden dürfe (Giesecke 1977, 276).