Zusammenfassung:
Während einer Pazifikfahrt des britischen Forschungsschiffes HMS Challenger im Jahre 1876 wurden auf dem Tiefseeboden knollenförmige polymetallische Gebilde mit hohen Mangangehalten entdeckt. Rund hundert Jahre später ist der vorgesehene Abbau der Manganknollen zum zentralen Streitthema der III. UN-Seerechtskonferenz geworden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Konferenz an dieser Kontroverse scheitert. Strittig sind vor allem: Die Zugangsbedingungen zum Tiefseebergbau, die Organisation der vorgesehenen Meeresbodenbehörde, die Produktionsquoten, der Technologietransfer und die Besteuerung des Tiefseebergbaus. Parallel zu den Verhandlungen auf der Seerechtskonferenz haben sich in den 1970er Jahren verschiedene Unternehmen, die Tiefseebergbau erwägen, zu Konsortien zusammengeschlossen. Beim gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung, Prospektion und Exploration gilt der Tiefseebergbau als technisch realisierbar. Offen ist hingegen die Frage der betriebswirtschaftlichen Rentabilität. Zwar liegen bereits verschiedene Schätzungen über die Kosten des Tiefseebergbaus vor; entscheidend ist aber nicht so sehr die absolute Kostenhöhe, sondern die relative Wirtschaftlichkeit der Ausbeutung von Manganknollen im Vergleich zur Ausbeutung von Metallvorkommen an Land. Dieser Kostenvergleich ist das Ziel der vorliegenden Untersuchung. Zur Ermittlung der Kosten des künftigen Tiefseebergbaus und des Landbergbaus werden zwei Lösungswege beschritten: Der erste Ansatz geht von fixen und variablen Kosten, die für den Zeiträum 1965-1980 verfügbar sind, aus. Diese Kosten werden im Trend bis 1990, dem voraussichtlich frühesten Beginn des Tiefseebergbaus, projiziert. Der zweite Lösungsansatz geht von der Faktorabsorption aus: Faktormengen und Faktorkosten aktueller Nickellaterit- und fiktiver Tiefseebergbau-Betriebe und Annahmen über die voraussichtliche technologische Entwicklung im Bergbau- und Verhüttungssektor bilden die Grundlage zur Projektion der variablen Kosten.