Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/45841 
Year of Publication: 
1996
Series/Report no.: 
Entwicklungsökonomische Diskussionsbeiträge No. 19
Publisher: 
Justus-Liebig-Universität Gießen, Professur für Volkswirtschaftslehre und Entwicklungsländerforschung, Gießen
Abstract: 
Die Massenarmut in den Entwicklungsländern stellt ein großes Problem, ihre Beseitigung bzw. Minderung entsprechend ein wichtiges entwicklungspolitisches Ziel dar. Als arm gelten nach BMZ-Definition jene Menschen, die 'nicht über das Minimum an monetärem und nichtmonetärem Einkommen verfügen, welches zur Deckung ihres Nahrungsmittelbedarfs und zur Befriedigung der übrigen Grundbedürfnisse erforderlich ist'.1 Zu den Grundbedürfnissen gehören nach der Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO)2 a) bestimmte Mindesterfordernisse einer Familie in bezug auf den privaten Verbrauch: Ausreichende Ernährung, Wohnung und Bekleidung, ferner bestimmte Haushaltsgeräte und Möbel; b) lebenswichtige Dienstleistungen der Gemeinschaft für die Gemeinschaft: Schaffung von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Versorgung mit gesundem Trinkwasser, sanitäre Anlagen, Bereitstellung öffentlicher Verkehrsmittel.
Document Type: 
Working Paper

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