Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/45827 
Year of Publication: 
1997
Series/Report no.: 
Entwicklungsökonomische Diskussionsbeiträge No. 24
Publisher: 
Justus-Liebig-Universität Gießen, Professur für Volkswirtschaftslehre und Entwicklungsländerforschung, Gießen
Abstract: 
Nach dem Subsidiaritätsprinzip, das der katholischen Sozialphilosophie entnommen ist, sollte jede gesellschaftliche Tätigkeit 'subsidiären' Charakter haben. Diese Norm verpflichtet - seiner ursprünglichen Wortbedeutung nach - zur Hilfe (subsidium) von oben nach unten, falls die kleinere gesellschaftliche Einheit - schuldhaft oder nicht - in eine Notlage kommt, aus der sie sich alleine nicht mehr befreien kann.1 Eine höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit darf demnach nur dann Funktionen einer niederen Einheit an sich ziehen, wenn deren Kräfte nicht ausreichen, diese Funktionen wahrzunehmen. Die Gesellschaft sollte primär die Initiative ihrer Glieder fördern und sich nicht an deren Stelle setzen. Der einzelne oder die kleinere Gemeinschaft sollte all das regeln, was er bzw. sie ebenso gut regeln kann wie umfassendere Organisationen. Die Befolgung des Subsidiaritätsprinzips entspricht dem Wunsch nach institutioneller Vielfalt und stellt ein Höchstmaß an Partizipation sicher. Die beste gesellschaftliche Hilfe ist aus diesem Blickwinkel deshalb die Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere im Bereich der Sozialen Sicherung wird gefordert, zunächst auf Selbsthilfe zurückzugreifen, bevor Fremdhilfe verlangt wird
Document Type: 
Working Paper

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