Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/45555 
Year of Publication: 
2006
Series/Report no.: 
KBI Schrift No. 99
Publisher: 
Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler (KBI), Berlin
Abstract: 
Die Schwäche des europäischen Stabilitätspakts und das Versagen des nationalen Stabilitätspakts, die das Institut im ersten Teil der Schrift feststellt, erhöhen die Bedeutung der Kreditgrenzen, die das Grundgesetz und die Landesverfassungen enthalten. Allerdings ergeben die Ermittlungen des Instituts, dass auch diese Kreditgrenzen bisher nicht im Stande waren, den starken Anstieg der Staatsverschuldung zu verhindern. Anhand verschiedener Verschuldungsszenarien wird aufgezeigt, wie sich die Staatsverschuldung zu entwickeln droht. Im zweiten Teil der Schrift werden die schwerwiegenden haushaltspolitischen und wachstumspolitischen Mängel und Nachteile sowie die Verzerrungen der finanzpolitischen Willensbildung erörtert, die mit einer fortgesetzt hohen Staatsverschuldung verbunden sind. Sie lassen erkennen, dass eine Begrenzung der Staatsverschuldung unverzichtbar ist. Deshalb untersucht die Schrift, weshalb die bestehende Begrenzung der Kreditfinanzierung auf die Summe der im Haushalt veranschlagten Investitionen praktisch wirkungslos geblieben ist. Als ausschlaggebender Grund stellt sich der zu weit bemessene Investitionsbegriff heraus. Zudem wurden die Ausnahmen von der Kreditgrenze häufig unzulässig in Anspruch genommen, was insbesondere für die Überschreitung der Kreditgrenze anlässlich einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gilt. Die Schrift belegt die Existenz und die Nutzung dieser und anderer Schlupflöcher mit einschlägigen Beispielen. Im dritten Teil der Schrift wird ein zweistufiger Reformvorschlag mit jeweiligen Detailempfehlungen unterbreitet. Im ersten Schritt soll die investitionsbezogene Kreditgrenze durch Schließung der Schlupflöcher wirksam gemacht werden, indem vor allem der Investitionsbegriff eng gefasst, die Kreditgrenze auch für den Haushaltsvollzug verbindlich und die Kreditfinanzierung anlässlich einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gegen Missbrauch geschützt wird. Im zweiten Schritt soll ein grundsätzliches Verbot der Kreditfinanzierung in den Verfassungen des Bundes und der Länder verankert werden. Nur noch in zwei Ausnahmefällen, nämlich bei konjunkturellen Mindereinnahmen und Mehrausgaben sowie bei Katastrophen und kriegerischen Auseinandersetzungen, soll eine zeitlich begrenzte Kreditfinanzierung zulässig sein. Zu den weiteren Voraussetzungen soll vor allem die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit im Parlament gehören. Für dieses Verbot der Kreditfinanzierung wird eine detaillierte Neuformulierung des Art. 115 GG unterbreitet. Ergänzend werden weitere Reformschritte empfohlen. Sie reichen von der Erhöhung der Merklichkeit der Kreditfinanzierung und vom Abbau der Schuldenillusion über die Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Anpassung der Ausgaben an die nachhaltig erzielbaren Einnahmen bis zur Forderung, die finanz- und haushaltspolitische Überwachung zu intensivieren. Insbesondere wird empfohlen, die Kontrolle der Kreditfinanzierung bzw. des Verschuldungsverbots durch die Verfassungsgerichte zu stärken und auszuweiten. In diesem Zusammenhang wird ein spezifiziertes Antragsrecht der Rechnungshöfe zu den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder vorgeschlagen. Verfassungswidrige Kreditfinanzierungen sollen finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.
Document Type: 
Research Report

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