Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/44732 
Authors: 
Year of Publication: 
2008
Series/Report no.: 
UFZ Discussion Paper No. 3/2008
Publisher: 
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig
Abstract: 
Das Zentrale-Orte-Konzept erlebt eine Renaissance. Nach dem "bashing" im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts ist die (alte) Notwendigkeit "neu" entdeckt worden, das bewährte raumordnerische Modell zur Stabilisierung besonders der peripheren ländlichen Räume zu nutzen. In den neuen Bundesländern soll vor der Problemkulisse von Abwanderung, Bevölkerungsrückgang und Veralterung das Zentrale-Orte-System einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der (öffentlichen) Daseinsvorsorge liefern. Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sehen sich dabei mit der Tatsache konfrontiert, dass ihr eigenes planerisches Instrumentarium nur wenig zum Sicherungsauftrag beitragen kann. Gewährleistung der Daseinsvorsorge ist im Wesentlichen Aufgabe der Fachplanung. Bei Koordination und Abstimmung zwischen Planwerken der Landes- und Regionalplanung einerseits und Plänen und Programmen der einzelnen Fachplanungen andererseits wird seit jeher das sensible und höchst störanfällige Moment der Wirksamkeit raumbezogener policies gesehen. Zur Verdeutlichung der Hürden und Hindernisse, die einer gelingenden Koordination und Abstimmung im Wege stehen, werden die wichtigsten Aufgaben der (öfefntlichen) Daseinsvorsorge vorgestellt, daraufhin markiert, auf welcher gesetzlichen Ebene die erforderlichen Normierungen vorgenommen werden, wer die Träger des Angebots an Daseinsvorsorge sind und welcher räumliche "Zugriff" in der jeweiligen Fachplanung besteht. Dabei wird deutlich, dass Fachgesetze bzw. Fachplanungen sich in klarer Mehrheit nicht auf das Zentrale-Orte-System beziehen bzw. an ihm sich orientieren. Nur zwei policy-Bereoche nehmen expressis verbis auf das Zentrale-Orte-System Bezug: die allgemeine und berufliche Schulbildung (Schulgesetze der Länder) und die Postdienstleister (PostuniversaldienstleistungVO). Die überwiegende Zahl der Fachplanungen, die ihren Beitrag zur Sicherung der (öffentlichen) Daseinsvorsorge liefern, orientiert sich an der Raumeinheit "Kreis" und umfasst sowohl die Landkreise wie Kreisfreie Städte (die ihrerseits landesplanerisch fast immer als Oberzentrum ausgewiesen sind, insoweit also einen Bezug zum Zentrale-Orte-System herstellen können). Anbieter von Infrastrukturleistungen sind häufig an Allgemeinheitsklauseln gebunden, die sich zwar an flächendeckenden Angebotsverpflichtungen orientieren, ohne sich dabei auf das Zentrale-Orte-System auszurichten. Als Resumee bleibt festzuhalten, dass die eingeforderte Koordination und Abstimmung zwischen Raumordnung und Fachplanung auf legislatorischer Ebene weiterhin nicht stattfindet. Die vielfältigen Bemühungen, den erwartbaren Defiziten bei Angeboten der (öffentlichen) Daseinsvorsorge durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen, haben wichtige Beiträge geliefert und das Wissen um Lösungsmöglichkeiten erheblich vermehrt. Bislang ist aber zu wenig geschehen, das neue Wissen in wirksame Koordination umzusetzen.
Document Type: 
Working Paper

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