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dc.contributor.authorBozhilova, Polinaen
dc.date.accessioned2010-11-03T12:07:07Z-
dc.date.available2010-11-03T12:07:07Z-
dc.date.issued2010-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/10419/41425-
dc.description.abstractEine der in Art. 3 I lit. g EGV aufgezählten Aufgaben der Gemeinschaft ist die Errichtung eines Systems unverfälschten Wettbewerbs. Dabei nimmt Art. 81 EGV eine Schlüsselstellung ein. Er stellt sicher, dass die abgebauten Handelsbeschränkungen des Staates nicht durch unternehmerische Machtkonzentrationen ersetzen werden. Besonders problematisch für die Anwendung der Vorschrift ist das Verhältnis der Wettbewerbspolitik zu den anderen Gemein-schaftspolitiken. Einerseits kann sie nicht isoliert von den Auswirkungen der anderen Gemeinschaftsziele durchgeführt werden, da sie nur einen von vielen Politikbereichen der Gemeinschaft darstellt. Andererseits könnte die Berücksichtigung allgemeinpolitischer Aspekte im Rahmen des Art. 81 EGV zur Gefährdung der eigenen Zielsetzung der Norm füh-ren. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob und inwieweit außerwettbewerbliche Ziele in Art. 81 EGV einbezogen werden können. Diese Frage stellt sich sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtfertigungsebene. Der klare Wortlaut des Abs. 1 zeigt, dass die Berücksichtigung anderer als wettbewerblicher Erwägungen im Tatbestand nicht zulässig ist. Dagegen ist dies auf der Rechtfertigungsebene möglich, allerdings nicht losgelöst von den Freistellungsvoraus-setzungen des Abs. 3. Doch hat die VO 1/2003 die Möglichkeit einer gemeinwohlfreundlichen Auslegung der Freistellungsmerkmale in Frage gestellt, da seit deren Inkrafttreten die Behör-den und die Gerichte der Mitgliedstaaten diese unmittelbar, d.h. ohne vorherige Entscheidung der Kommission, anwenden. Daher erzwingt das System der Legalausnahme ein streng wett-bewerbliches Verständnis der Freistellung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Rechts-missbrauch zu vermeiden. Mithin kann die Wettbewerbspolitik nicht mehr als Mittel zur Verfolgung anderer Gemeinschaftsziele benutzt werden. Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Kartellverbot, Allgemeininteressenen
dc.description.otherzugl. Master Thesis, 2010, Institute for European Integration am Europa-Kolleg Hamburgen
dc.language.isogeren
dc.publisherEuropa-Kolleg, Institute for European Integration |cHamburgen
dc.relation.ispartofseriesStudy paper / Europa-Kolleg, Institute for European Integration |x2/10en
dc.subject.jelK21en
dc.subject.ddc330en
dc.subject.keywordWettbewerbsrechten
dc.subject.keywordKartellverboten
dc.subject.keywordAllgemeininteressenen
dc.subject.keywordrule of reasonen
dc.subject.keywordnichtwettbewerbliche Zieleen
dc.subject.keywordQuerschnittsklauselnen
dc.subject.stwWettbewerbsrechten
dc.subject.stwKartellen
dc.titleDie Einbeziehung außerwettbewerblicher Erwägungen in Artikel 81 EGV-
dc.typeWorking Paperen
dc.identifier.ppn625992180en
dc.rightshttp://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungenen
dc.identifier.repecRePEc:zbw:esprep:41425en

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