Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/40401 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
1999
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 0043-6275 [Volume:] 79 [Issue:] 12 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 1999 [Pages:] 709-715
Verlag: 
Springer, Heidelberg
Zusammenfassung: 
Mit dem Urteil des Zweiten Senats vom 11. 11. 1999 hat das Bundesverfassungsgericht über die Normenkontrollanträge der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen entschieden1. Die Klagen dieser drei Bundesländer richteten sich gegen einzelne Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes, das sie für verfassungswidrig halten. Dabei ging es insbesondere um das hohe Ausgleichsniveau im Länderfinanzausgleich und um die Änderung in der Reihenfolge der Finanzkraft. Wie ist das Urteil unter ökonomischen Aspekten zu bewerten?
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Digitized Version

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