Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/40380 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
1999
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaftsdienst [ISSN:] 0043-6275 [Volume:] 79 [Issue:] 6 [Publisher:] Springer [Place:] Heidelberg [Year:] 1999 [Pages:] 386-392
Verlag: 
Springer, Heidelberg
Zusammenfassung: 
Art. 115 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz begrenzt die Verschuldungsmöglichkeiten des Staates, indem er eine Nettoneuyerschuldung nur in Höhe der Investitionsausgaben zuläßt. In der Praxis verhinderte diese Regelung aber nicht, daß die Schuldenlast von Bund, Ländern und Gemeinden fortlaufend wuchs, ohne daß das öffentliche Vermögen entsprechend zunahm. „Entreichert" sich die öffentliche Hand?
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Digitized Version

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