Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/36431 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2004
Schriftenreihe/Nr.: 
Diskussionspapier No. 2004/15
Verlag: 
Technische Universität Berlin, Fakultät Wirtschaft und Management, Berlin
Zusammenfassung: 
Das Sozialrecht in Deutschland gerät zunehmend unter den Einfluss europäischer Regelungen. In den nächsten Jahren sind für diesen Bereich eine fortschreitende Liberalisierung und große strukturelle Veränderungen zu erwarten. Bislang besitzt die EG/ EU für den Bereich des Sozialrechts lediglich eine subsidiäre Zuständigkeit. Grundsätzlich ist jeder Mitgliedsstaat selbst für die Ausgestaltung seiner sozialen Dienste verantwortlich. Seitens der Europäischen Kommission bestehen jedoch Bestrebungen, einen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für das Sozialrecht zu schaffen und weitere Kompetenzen an sich zu ziehen. Dies ist folgerichtig, da der Binnenmarkt mit seinen Bestimmungen zu Grundfreiheiten und Wettbewerbsrecht den Mitgliedsländern bereits einen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Strukturrahmen vorgibt, innerhalb dessen nur noch wenig Gestaltungsspielraum bleibt. Der EuGH hat klargestellt, dass Grundfreiheiten und Wettbewerbsrecht bereits jetzt auf weite Teile der Sozialversicherung anwendbar sind, sofern die Leistungen von selbständigen Trägern erbracht werden. Lediglich wenn die in Frage stehende Leistung aufgrund einer Zwangsmitgliedschaft und unabhängig von der Höhe der Einzahlungen des Versicherten erbracht wird, kommt Wettbewerbsrecht nicht zur Anwendung. Der EuGH betont aber, dass jede Leistung eines Sozial-versicherungsträgers gesondert auf ihre Wettbewerbsrelevanz zu betrachten ist. Hinsichtlich einer Liberalisierung der sozialen Dienste bestehen in vielen Mitgliedsstaaten Bedenken, da hiermit die Erwartung von einer Verminderung des sozialen Schutzes verbunden ist. In den letzten Jahren hat jedoch gerade die Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten zu einer Verbesserung der sozialen Dienste beigetragen. Ambulante Gesundheitsleistungen können jetzt europaweit in Anspruch genommen werden. In der Universaldienstrichtlinie und der EU-Grundrechtecharta sind außerdem soziale Schutzrecht festgeschrieben, die teilweise weit über die sozialen Garantien in den Mitgliedsstaaten hinausgehen. Ein gemeinsames europäisches Sozialrecht könnte einen Sozialabbau im europäischen Standortkampf verhindern und soziale Standards sichern.
Zusammenfassung (übersetzt): 
European rules gain increasing influence on German social law. There are to be expected far-reaching structural changes in the years to come. Up to now the EC/ EU has only a subsidiary competence for the sector of social law. Basically each member state is responsible itself for the organisation of the social services. Efforts are being made by the European Commission to create a common framework for social law and to gain more power. This is consistent because the Single Market with its rules of fundamental freedoms and competition law defines an economic and legal framework for policy that leaves little scope. The European Court of Justice (ECJ) points out, that fundamental freedoms and competition law are applicable to the most parts of social insurance, if benefits are produced by independent institutions. Only in the case there exists a compulsory membership and benefits don´t depend on the amount of payments, competition law can´t be applied. The ECJ emphasizes, that every benefit of a social insurance institution must be examined separately in view of its relevance for competition law. In many member states exist doubts about the liberalization of social services, because they expect a reduction of social protection. But just the jurisdiction of the ECJ regarding fundamental freedoms has contributed to improve social services in recent years. Outpatients´ services may be used all over Europe now. Universal Service Directive and Charta of Fundamental Rights are fixing protective social rights that go beyond social guarantees provided by the member states. A common European social law may prevent a reduction of social standards due to competition of business locations and assure social standards.
Dokumentart: 
Working Paper

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