Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/338099 
Year of Publication: 
2026
Series/Report no.: 
Mitbestimmungspraxis No. 67
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Abstract: 
Um den ständig wachsenden Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit gerecht zu werden und ihren Sorgfaltspflichten - die auch eine Pflicht zur Fort- und Weiterbildung umfassen - nachzukommen, sind Arbeitnehmervertreter*innen darauf angewiesen, auch unternehmensexterne, ggf. entgeltliche Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Das vorliegende Rechtsgutachten zeigt auf, wann Unternehmen zu einer Kostenübernahme und zur entgeltlichen Freistellung von Arbeitnehmervertreter*innen im Zusammenhang mit Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen verpflichtet sind.
Creative Commons License: 
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Document Type: 
Research Report

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